Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kitesurfkurse und Kiteschulungen
FtF-Watersports
Inhaber: Peter Strobel
Hindenburgstraße 89
89129 Langenau
E-Mail: Peter.Strobel@ftf-watersports.com
Telefon: +491520 7865534
nachfolgend „Anbieter“ –
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FtF-Watersports und Kunden über die Durchführung von Kitesurfkursen, Kiteschulungen, Einzelstunden und vergleichbaren Schulungsleistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des jeweils gebuchten Kitesurfkurses bzw. der gebuchten Schulungsleistung.
(2) Inhalt, Umfang, Dauer, Teilnehmerzahl, Preis und gegebenenfalls enthaltene Ausrüstung ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung bzw. Buchungsbestätigung.
(3) Kitesurfen ist eine wetter- und insbesondere windabhängige Sportart. Ein bestimmter Wind, eine bestimmte Dauer der praktischen Schulung auf dem Wasser oder ein bestimmter Lernerfolg können daher nicht garantiert werden.
(4) Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Schulungsleistung, soweit die äußeren Bedingungen dies zulassen. Ein bestimmter sportlicher oder persönlicher Lernerfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Reihenfolge der Kursinhalte sowie Beginn, Pausen und Ablauf der Schulung an die Wetter-, Wind- und Sicherheitsbedingungen anzupassen, soweit der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
(6) Der Anbieter darf geeignete andere Kitelehrer oder qualifizierte Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung der Schulung beauftragen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Kursbeschreibungen auf der Website, in sozialen Medien oder sonstigen Werbemitteln stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Kunde kann einen Kurs insbesondere über das auf der Website angebotene Buchungssystem, per E-Mail, telefonisch oder persönlich buchen.
(3) Bei Buchungen über ein elektronisches Buchungssystem kommt der Vertrag entsprechend den dort im Buchungsprozess dargestellten Angaben zustande. Soweit dort keine abweichende Regelung getroffen wird, kommt der Vertrag mit Zugang der Buchungsbestätigung des Anbieters beim Kunden zustande.
(4) Bei Buchungen per E-Mail oder telefonisch kommt der Vertrag mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung durch den Anbieter zustande.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung bzw. dem Buchungsvorgang.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kurspreis spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig.
(4) Der Anbieter kann die Teilnahme von der vollständigen Zahlung des fälligen Kurspreises abhängig machen.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
(1) Teilnehmer müssen über die in der jeweiligen Kursbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen verfügen.
(2) Teilnehmer müssen insbesondere über eine für die gebuchte Schulung ausreichende Schwimmfähigkeit verfügen.
(3) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Kursbeginn zu beurteilen, ob er körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist.
(4) Umstände, die für eine sichere Durchführung des Kurses von Bedeutung sein können, sind dem Kitelehrer vor Beginn der Schulung mitzuteilen. Die Mitteilung einer konkreten Diagnose ist nicht erforderlich.
(5) Eine Teilnahme unter erheblichem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet.
(6) Den Sicherheits- und Verhaltensanweisungen der Kitelehrer ist Folge zu leisten.
(7) Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Je nach Alter und Kurs kann der Anbieter zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen festlegen, sofern diese bereits aus der Kursbeschreibung hervorgehen.
§ 6 Wetter, Wind und Sicherheitsbedingungen
(1) Die Entscheidung darüber, ob eine Schulung unter den jeweiligen Wetter-, Wind-, Wasser- und Sicherheitsbedingungen durchgeführt werden kann, trifft der verantwortliche Kitelehrer bzw. der Anbieter.
(2) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Schulung bei aus Sicht des Anbieters ungeeigneten oder unsicheren Bedingungen durchgeführt wird.
(3) Bei wechselnden Bedingungen kann der Anbieter die Schulungsinhalte anpassen. Insbesondere können praktische und theoretische Einheiten zeitlich getauscht oder innerhalb des vereinbarten Kurszeitraums verschoben werden.
(4) Können vereinbarte Kursleistungen aufgrund ungeeigneter Wind-, Wetter- oder Sicherheitsbedingungen nicht erbracht werden, werden nicht erbrachte Unterrichtseinheiten nicht als durchgeführt berechnet.
(5) Für nicht erbrachte Unterrichtsleistungen erhält der Kunde nach seiner Wahl
a) einen Ersatztermin bzw. eine entsprechende Gutschrift für einen späteren Termin oder
b) eine Erstattung des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Kursentgelts.
(6) Ein Anspruch auf Erstattung mittelbarer Kosten des Kunden, insbesondere Anreise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten, besteht nur, soweit der Anbieter hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.
§ 7 Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Der Kunde kann eine gebuchte Schulung vor Kursbeginn stornieren. Die Stornierung soll in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
(2) Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter.
(3) Bei einer Stornierung werden folgende pauschalierte Stornierungskosten vereinbart:
mehr als 14 Kalendertage vor Kursbeginn: kostenfrei
14 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn: 25 % des vereinbarten Kurspreises
6 Kalendertage bis 48 Stunden vor Kursbeginn: 50 % des vereinbarten Kurspreises
weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn: 80 % des vereinbarten Kurspreises
bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 80 % des vereinbarten Kurspreises
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
(5) Bei der Berechnung sind insbesondere ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Kursplatzes zu berücksichtigen.
(6) Kann der Kunde einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen, der die notwendigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und kann dieser ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand anstelle des Kunden am Kurs teilnehmen, fallen keine Stornierungskosten an.
(7) Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Krankheit und unverschuldete gesundheitliche Verhinderung
(1) Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einem gebuchten Kurs teilnehmen, soll er den Anbieter unverzüglich, möglichst vor Beginn des Kurses, informieren.
(2) Bei nachgewiesener krankheitsbedingter Verhinderung bietet FtF-Watersports dem Teilnehmer einmalig eine kostenfreie Umbuchung des noch nicht in Anspruch genommenen Kurses bzw. Kursteils an.
(3) Der Anbieter kann einen geeigneten Nachweis der krankheitsbedingten Verhinderung verlangen. Eine Angabe der konkreten Diagnose ist nicht erforderlich.
(4) Der bereits gezahlte Betrag wird für die Umbuchung als Guthaben angerechnet. Der Ersatztermin ist innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Kurstermin und nach Verfügbarkeit zu vereinbaren.
(5) Die kostenfreie krankheitsbedingte Umbuchungsmöglichkeit begründet für sich allein keinen Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.
(6) Erkrankt ein Teilnehmer während eines mehrtägigen Kursprogramms, kann die Regelung für die aufgrund der Erkrankung noch nicht in Anspruch genommenen Kursteile entsprechend angewendet werden.
(7) Erfolgt ohne vorherige Mitteilung keine Teilnahme und wird die krankheitsbedingte Verhinderung auch nicht nachträglich in angemessener Zeit nachgewiesen, gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen nach § 7.
(8) Zwingende gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts-, Erstattungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 9 Absage, Verschiebung oder Abbruch durch FtF-Watersports
(1) Der Anbieter ist berechtigt, einen Kurs abzusagen, zu unterbrechen, zeitlich zu verschieben oder – soweit zumutbar – den Treffpunkt zu ändern, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist.
(2) Dies gilt insbesondere bei
ungeeigneten oder gefährlichen Wind- und Wetterbedingungen,
Gewitter oder Unwetter,
ungeeigneten Wasserbedingungen,
behördlichen Verboten oder Einschränkungen,
höherer Gewalt,
unvorhersehbarer Erkrankung des vorgesehenen Kitelehrers, sofern kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht,
sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
(3) Bei einer lediglich zeitlichen Verschiebung innerhalb des gebuchten Kurszeitraums besteht kein Anspruch auf Erstattung, soweit die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(4) Kann der Kurs oder ein Teil des Kurses endgültig nicht durchgeführt werden, erhält der Kunde für den nicht erbrachten Teil nach seiner Wahl einen Ersatztermin bzw. eine Gutschrift oder eine entsprechende Rückzahlung.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Ausschluss von der Teilnahme
(1) Der Anbieter bzw. der verantwortliche Kitelehrer kann einen Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme ausschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
(2) Ein Ausschluss kommt insbesondere in Betracht, wenn der Teilnehmer
Sicherheitsanweisungen trotz Aufforderung nicht befolgt,
sich selbst oder andere Personen erheblich gefährdet,
unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,
vorsätzlich oder erheblich sorgfaltswidrig mit Schulungsmaterial umgeht oder
notwendige und zuvor mitgeteilte Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt.
(3) Soweit es die konkrete Gefahrensituation zulässt, soll dem Teilnehmer vor einem Ausschluss Gelegenheit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.
(4) Wird ein Teilnehmer aufgrund eines von ihm zu vertretenden Verhaltens von der weiteren Schulung ausgeschlossen, besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen kostenlosen Ersatztermin. Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.
§ 11 Schulungs- und Kitematerial
(1) Ob und in welchem Umfang Kites, Boards, Neoprenanzüge, Trapeze, Helme, Schwimm- bzw. Auftriebshilfen oder sonstige Ausrüstungsgegenstände im Kurspreis enthalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
(2) Das vom Anbieter bereitgestellte Material ist sorgfältig und entsprechend den Anweisungen des Kitelehrers zu behandeln.
(3) Für Schäden oder Verlust von Schulungsmaterial haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er diese schuldhaft verursacht hat. Für gewöhnlichen, bestimmungsgemäßen Verschleiß haftet der Teilnehmer nicht.
(4) Eigene Ausrüstung darf im Unterricht nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kitelehrer verwendet werden. Der Anbieter kann die Verwendung ungeeigneter oder aus Sicherheitsgründen bedenklicher Ausrüstung untersagen.
§ 12 Sporttypische Risiken
(1) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Kitesurfen eine Natursportart ist und trotz fachgerechter Schulung sporttypische Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
(2) Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der eigenen Fähigkeiten sowie der Anweisungen des Kitelehrers.
(3) Die gesetzlichen Pflichten des Anbieters, insbesondere seine Sorgfalts-, Organisations-, Aufklärungs- und Sicherheitspflichten, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
§ 13 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
c) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Für persönliche Gegenstände des Teilnehmers übernimmt der Anbieter keine gesonderte Verwahrungspflicht, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Haftungsregelungen der Absätze 1 bis 4 bleiben unberührt.
§ 14 Widerrufsrecht bei termingebundenen Kursen
(1) Bei Verträgen über Kitesurfkurse und sonstige Freizeitdienstleistungen, für deren Durchführung bereits bei Vertragsschluss ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wird, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Das bedeutet insbesondere, dass eine Onlinebuchung eines Kitekurses für einen bestimmten Tag oder einen konkret bestimmten Kurszeitraum nicht allein deshalb innerhalb von 14 Tagen kostenfrei widerrufen werden kann.
(3) Für Verträge, bei denen noch kein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, sowie gegebenenfalls für separat angebotene Gutscheine können abweichende gesetzliche Regelungen zum Widerrufsrecht gelten.
(4) Vertragliche Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten nach diesen AGB bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von FtF-Watersports.
(3) Eine Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieser AGB. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
FtF-Watersports ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von FtF-Watersports.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(2) Anstelle einer unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen FtF-Watersports und dem Kunden bleiben von diesen AGB unberührt.